Kostenübernahme
Vergütung
Eine Übernahme der Kosten für Betreuung ist in den meisten Fällen durch die Pflegekasse möglich.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Entlastungsleistungen
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegegeldempfänger zusätzlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 a SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.
Dieser Betrag ist Zweckgebunden und kann nur in Leistungen abgerufen werden. Dieser Betrag wird angespart und verfällt erst am 30.06. des Folgejahres. Sie können die Höhe des Betrages bei Ihrer Pflegkasse erfragen, gerne machen wir das auch mit Ihnen zusammen.
Pflegesachleistungen
Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Pflegebedürftige können diese Sachleistungen der Pflegekasse von einem ambulanten Pflegedienst – und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Pflegsachleistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruch für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege
Die sogenannte Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Aufgabe zu bekommen.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege verhindert sind oder einfach mal eine Auszeit brauchen. Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 bis zu 1.612€ pro Kalenderjahr zu.
Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen beantragt werden und verfallen nach Ablauf eines Kalenderjahres.
Jeder Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 hat die Möglichkeit, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet: Zusätzlich zu den 1.612€ können noch bis zu 806€ aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € aufgestockt werden